Bundesförderung für effiziente Gebäude

Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, die Gebäudeförderung attraktiver zu gestalten. Ein zentraler Punkt dabei: Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien werden unter dem gemeinsamen Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Damit einher geht eine zum Teil deutliche Verbesserung der Förderkonditionen.

Nach dem Neustart der Sanierungsförderung am 22.02.2022 wird am 20.04.2022 auch die Neubauförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit angepassten Konditionen wieder starten. Dies bedeutet, dass Anträge für die Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 – Neubauförderung über die KfW ab 20.04.2022 gestellt werden können. Weitere Informationen erhalten Sie in den FAQ zur BEG.


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