Sanieren, Sparen, Fördern

Heizungstausch zum Winter 2020 - Modernisierungsvereinbarung nicht vergessen!

Die ersten Rohre sind angekommen und der Bagger steht in den Startlöchern: Baubeginn für das 25 km lange Rohrleitungsnetz der BürgerEnergiegenossenschaft Steyerberg Fernwärme eG im Ortsteil Steyerberg. Das größte Fernwärmenetz im norddeutschen Raum mit über 400 Wärmeabnehmern wird realisiert und der Flecken Steyerberg profitiert in Zukunft insgesamt von den Verringerungen des CO2-Ausstosses: mindestens 3.000 t CO2 gelangen weniger in die Atmosphäre. 


Damit sind wir ein gutes Stück weiter gekommen in der Umsetzung des Masterplanziels, die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen (obwohl man das kaum glauben mag bei dieser Hitze...) und die THG-Emissionen im Gemeindegebiet um 95 % zu senken. 


Jetzt sollten alle Eigentümer von Gebäuden, die an die Fernwärme angeschlossen werden, daran denken, dass sie Kosten für Baumaßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Fernwärmeanschluss entstehen (können), wie z. B.

  • Malerarbeiten
  • Putzarbeiten
  • neue Türen oder Fenster im Keller
  • usw.,
bis zu 100 % von der Steuer absetzen können.


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Wer kann Maßnahmen steuerlich absetzen?

Welche Maßnahmen können durchgeführt werden?

Was muss ich machen, um die steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen zu können?


Zu allen Fragen berät das Klimabüro und betreut alle Leistungen und Vergünstigungen aus einer Hand.

Hier finden Sie alle Informationen und Antworten. Wichtig ist, dass Sie sich in jedem Fall individuell im Klimabüro kostenlos beraten lassen können. Wenn Sie im Sanierungsgebiet im Ortsteil Steyerberg wohnen, können Sie bestimmte Maßnahmen nach Abschluss eines sog. Modernisierungsvertrags mit dem Flecken sogar steuerlich noch höher absetzen, als es schon möglich ist.


Für alle Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum gilt nämlich seit Januar 2020 - auch in den Ortsteilen - ebenfalls eine erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeit; darüber informiert Sie das zuständige Finanzamt oder Ihr Steuerberater.


Allgemeines

Durch die Festlegung des Bereichs „Ortsteil Steyerberg“ als Sanierungsgebiet wird die Möglichkeit geschaffen, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden in diesem Quartier gemäß §7h oder §10f Einkommenssteuergesetz steuerlich erhöht abzusetzen. Die steuerlich begünstigten Herstellungskosten können danach auf bis zu zwölf Jahre verteilt bis zu 100 % abgeschrieben werden (acht Jahre je 9 % und vier Jahre je 7 % nach §7h EStG). Bei selbst genutztem Wohneigentum greift § 10f EStG (10 Jahre je 9 %) .


Die Inanspruchnahme der erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten setzt voraus, dass die/der Eigentümer/in des Gebäudes dem Finanzamt eine Bescheinigung nach den Bescheinigungsrichtlinien des Landes Niedersachsen vorlegt. Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt durch den Flecken. Als Grundlage für die Steuerbescheinigung ist gemäß Bescheinigungsrichtlinien zwischen dem Flecken und der/dem Grundstückseigentümer/in eine vertragliche Vereinbarung, die „Modernisierungsvereinbarung“ abzuschließen, bevor die entsprechende Maßnahme beauftragt wurde.


Im Rahmen der Modernisierungsvereinbarung bestätigt die Gemeinde, dass durch die geplanten Modernisierungsmaßnahmen die Sanierungsziele, die in den Vorbereitenden Untersuchungen bzw. im Energetischen Quartierskonzept „Ortsteil Steyerberg“ aufgestellt sind, erreicht werden. Diese beziehen sich in Steyerberg besonders auf den Gebäudebestand und dessen (energetische) Modernisierung bzw. Instandsetzung.


Die untenstehende Maßnahmenliste dient – ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit – als Orientierung, welche Maßnahmen in die Modernisierungsvereinbarung Eingang finden und somit von der o.g. steuerlichen Begünstigung profitieren können.

Wichtig: Für die hier aufgeführten Maßnahmen können aufgrund des ausgewiesenen Sanierungsgebietes „Ortsteil Steyerberg“ steuerliche Vergünstigungen geltend gemacht werden. Viele der aufgeführten Maßnahmen können zusätzlich durch Zuschüsse des Bafa bzw. durch Zuschüsse und Förderkredite der KfW gefördert werden.


Für einen ersten "Check" Ihres Gebäudes und der Maßnahmen, die Sie durchführen können, finden Sie hier unsere EnergieSparchecks.





1. Maßnahmen an der Gebäudehülle

1.1 Fassade

1.1.1 Einbau einer Außendämmung gemäß Standard 

1.1.2 Ertüchtigung einer bestehenden Außendämmung auf Standard

1.1.3 Einbau einer Hohlschichtdämmung gemäß Stand der Technik

1.1.4 Einbau einer Innendämmung gemäß Stand der Technik

1.1.5 Schließung von Heizkörpernischen zur Schaffung einer einheitlichen Außenwandstärke

1.1.6 Ersatz von Glasbausteinflächen durch Mauerwerk oder Fenster gemäß Standard 

1.1.7 Fugensanierung, insbesondere im Zusammenhang mit Hohlschichtdämmung


1.2 Fenster und Außentüren

1.2.1 Ertüchtigung von Bestandsfenstern und Außentüren auf Dämmstandard 

1.2.2 Austausch von Bestandsfenstern und Außentüren gegen solche mit Dämmstandard


1.3 Dach

1.3.1 Einbau einer Dachdämmung gemäß Standard 

1.3.2 Ertüchtigung einer bestehenden Dachdämmung auf Standard 

1.3.3 Dämmung der Geschossdecke zwischen dem obersten Wohngeschoss und dem unbeheizten Dachgeschoss gemäß Standard 

1.3.4 Neueindeckung des Daches im Zusammenhang mit einer der Maßnahmen 1.3.1 bis 1.3.3

1.3.5 Neueindeckung des Daches, wenn bereits Dämmstandards gemäß Standard erfüllt sind

1.3.6 Einbau einer Dachbegrünung


1.4 Keller

1.4.1 Einbau einer Kellerdeckendämmung gemäß Standard

1.4.2 Einbau einer Kelleraußendämmung (Perimeterdämmung) gemäß Stand der Technik


2. Maßnahmen im Gebäudeinneren

2.1 Trennwände zwischen beheizten und unbeheizten Gebäudebereichen

2.1.1 Dämmtechnische Ertüchtigung bestehender Trennwände (s. 2.1) gemäß Standard

2.1.2 Abbruch bestehender Trennwände (s. 2.1) und Neuerrichtung gemäß Standard

2.1.3 Ertüchtigung oder Austausch bestehender Fenster und Türen in Trennwänden gemäß 2.1


3. Technische Gebäudeausstattung

Zur Heizungstechnik gibt es neue Richtlinien, die Sie hier finden.

3.4 Raumlüftung

3.4.1 Umstellung der Raumlüftung auf kontrollierte mechanische Lüftung mit Wärmetauscher

3.4.2 Ertüchtigung der Raumlüftung im Zusammenhang mit einer Modernisierung der Fenster und Außentüren


4. Maßnahmen zum Abbau von Barrieren innerhalb und außerhalb des Gebäudes

4.1 Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen

4.2 Eingangsbereich und Wohnungszugang

4.3 Vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden

4.4 Anpassung der Raumgeometrie

4.5 Maßnahmen an Sanitärräumen

4.6 Orientierung Kommunikation und Unterstützung im Alltag

4.7 Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen


 

Vorgehensweise und Kontakt 

Die Modernisierungsvereinbarung und die Steuerbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt werden formal durch den Flecken Steyerberg ausgestellt, die Kundenberatung und die Begleitung des gesamten Vorgangs von der Erstmeldung bis zur Bescheinigung bietet das Klimabüro Steyerberg an.


Sabine Schröder (Stabsstelle Klimaschutz) betreut das Sanierungsgebiet Ortsteil Steyerberg als Sanierungsmanagerin und beantwortet gerne alle Fragen dazu.


Sanierungswilligen Bauherrinnen und Bauherren wird empfohlen, möglichst frühzeitig, in jedem Fall aber vor Beauftragung der ausführenden Firmen, Kontakt mit dem Klimabüro aufzunehmen. So können Vorhaben individuell geprüft und nach Wunsch mit bestehenden Zuschussmöglichkeiten aus bundesweiten Förderprogrammen kombiniert werden. Außerdem werden die formalen Schritte zur Modernisierungsvereinbarung und damit zu den erheblichen steuerlichen Sonderabschreibungen geklärt und begleitet.


Ziel der Betreuung ist eine zügige, für die Bauherren und Bauherrinnen unkomplizierte und vorteilhafte Abwicklung aller Maßnahmen, die den Gebäudebestand in Steyerberg erhalten, aufwerten und zukunftsfähig machen.

Kontakt Klimabüro:

Sabine Schröder

Tel: 05764 9606-70

E-Mail: schroeder@steyerberg.de oder klimastark@steyerberg.de

Post- und Besuchsadresse:

Kirchstraße 30

31595 Steyerberg



Steuerlicher Anreiz für Eigentümer in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet

Wofür und weswegen?

Nach § 7 h EStG (Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen z. B. bei Vermietung)

  • 8 Jahre 9 % und 4 Jahre 7 % jährlich auf die anerkannten Kosten der Modernisierung und Instandsetzung

oder


nach § 10f EStG (Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen)

  • 10 Jahre 9 % jährlich auf die anerkannten Kosten der Modernisierung und Instandsetzung

Rechtsgrundlagen

  • Einkommenssteuergesetz
  • Beschaffungsrichtlinien des Landes Niedersachsen

Grundsätzlich gilt:

  •  alle Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet
  • förderfähig sind alle energetischen und zur Förderung der Barrierefreiheit/ -armut beitragenden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Abschluss von Modernisierungs- und Instandsetzungsverträgen mit Gemeinde ist notwendige Voraussetzung vor Beginn von Maßnahmen

Schritte zur erhöhten Abschreibung nach §§ 7h, 10f EStG

  1.  formloser Antrag mit Kostenschätzungen und Maßnahmenbeschreibung bei der Gemeinde vor Maßnahmenbeginn mit der Bitte um sanierungsrechtliche Genehmigung gem. § 144/ 145 BauGB
  2.  Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigung durch die Gemeinde und Abschluss eines Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrages zwischen der Gemeinde und den Eigentümern vor Maßnahmenbeginn
  3. nach Durchführung der Maßnahme Vorlage der Rechnungsunterlagen bei der Gemeinde
  4. Gemeinde erstellt nach Prüfung der Rechnungen und der ordnungsgemäßen Durchführung der Maßnahmen die Bescheinigung gem. Bescheinigungsrichtlinien des Landes auf Antrag des Eigentümers
  5. Vorlage des Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrages, der Originalrechnungen und der Bescheinigung beim zuständigen Finanzamt zur Wahrnehmung der steuerlichen Sonderabschreibung.

Die Bescheinigung enthält keine Abschätzung der Höhe der steuerlichen Sonderabschreibung. Dieses legt das Finanzamt fest. Ihr Steuerberater berät Sie sicherlich auch gern.

Förderkredite und Zuschüsse für eine energieeffiziente Sanierung

Sie möchten eine bestehende Immobilie sanieren? Barrieren abbauen oder den Einbruchschutz erhöhen? 


KfW-Förderprodukte gibt es in 2 Formen – als direkt ausgezahlten Zuschuss oder als Kredit. Eine Sonderform ist der Kredit mit Tilgungszuschuss, bei dem Sie den Kreditbetrag nicht vollständig zurückzahlen müssen. 


Finden Sie hier Informationen (...) zu den KfW-Programmen und informieren Sie sich bei uns auf der Seite unter "Sanieren - Sparen- Fördern". Wenn Sie fragen haben, rufen Sie mich gern an: 05764 9606-70 oder 05764 9606-34, Ihre Klimaschutz- und Sanierungsmanagerin Sabine Schröder.



 Fünf Schritte zur Energetischen Sanierung

Viele Hausbesitzer stehen vor der Entscheidung, ihr Haus energetisch zu sanieren – wissen aber nicht so recht, wo sie anfangen sollen. Die fünf wichtigsten Schritte einer energetischen Sanierung sind hier für den Flecken Steyerberg zusammengestellt.


1. Schritt: Die qualifizierte Energieberatung

Informationen finden Sie auf dieser Website (siehe unter EnergieSparChecks weiter unten) zum Thema Energiesparen.


Eine qualifizierte Energieberatung bei Ihnen zuhause ist eine verlässliche Grundlage für Ihr Sanierungsvorhaben. Der Energieberater erkennt die energetischen Schwachpunkte Ihres Gebäudes und klärt Sie darüber auf, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind.


Eine kostenlose Erstberatung erhalten Sie durch die Klimaschutzagentur Mittelweser e.V.. Ihr Energieberater dort ist Hauke Herdejürgen; Tel. 05021 903 65 95.


Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berät zu folgenden Bereichen:

• Haustechnik (z. B. Heizungsanlagen)

• Baulicher Wärmeschutz (z. B. Wärmedämmung)

• Stromverbrauch (z. B. Haushaltsgeräte)

• Regenerative Energien (z. B. Photovoltaik)


Sie zahlen einen geringen Eigenanteil. Terminanfragen an Ihre Verbraucherzentrale vor Ort unter: 0800 8 09 80 24 00 (kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz).


2. Schritt: Der Finanzierungsplan

Überprüfen Sie Ihre finanziellen Spielräume und die voraussichtlichen Kosten Ihrer Sanierungspläne. Ihr Energieberater kann Sie dabei unterstützen.

Zur Finanzierung hochwertiger energetischer Sanierungsmaßnahmen stehen Ihnen auf dieser Website Informationen zur Verfügung. Sie finden Informationen über Fördergelder für Klimaschutz, Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Fördermittelcheck.


3. Schritt: Sanierungsplanung und professionelle Baubegleitung

Bei größeren Sanierungsvorhaben ist es sinnvoll, die Planung und Baubegleitung einem Experten zu überlassen. Das kann ein Architekt, Bauingenieur oder auch der Energieberater sein.


Der Planer nimmt Ihre Wünsche auf und legt die Sanierungsmaßnahmen gemeinsam mit Ihnen fest. Er bestätigt die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen und kümmert sich um die Umsetzung der Details. Als Baubegleiter hat er die Aufgabe, die Sanierungsmaßnahmen in der Umsetzung zu überwachen. So können Baumängel schon im Vorhinein vermieden werden. Wer eine Förderung über die KfW in Anspruch nimmt, kann auch einen Zuschuss zur Baubegleitung bekommen.


4. Schritt: Die Wahl der geeigneten Handwerksbetriebe

Holen Sie zur Auswahl eines geeigneten Handwerksbetriebs immer mehrere Angebote ein.


Achten Sie darauf, dass die Angebote genaue Produktangaben, Materialstärken und-qualitäten beinhalten. Je detaillierter die Angebote sind, desto besser kann die Qualität beurteilt und verglichen werden. Ihr Fachplaner oder Energieberater unterstützt Sie bei der Auswahl des richtigen Angebots. Solide Betriebe belegen Ihr Know-how mit Referenzen. Lassen Sie sich diese zeigen!


5. Schritt: Die korrekte Abnahme und Ãœbergabe

Zum Abschluss der Sanierung bestätigen Sie dem ausführenden Handwerker die auftragsgemäße Umsetzung, beschreiben eventuelle Mängel und vereinbaren Fristen für eine Nachbesserung in einem Abnahmeprotokoll. Holen Sie sich dabei Unterstützung von Ihrem Fachplaner oder Energieberater.

(Quelle: Energieagentur NRW http://www.energieagentur.nrw/gebaeude/energetisch_sanieren_in_5_schritten)


Detaillierte  Informationen zur Wirkung von Maßnahmen nach Durchführung einer Sanierung finden Sie hier.

Hier können Sie Ihr eigenes Energiesparkonto anlegen! 

Das Energiesparkonto – ein Online-Haushaltsbuch für Energieverbräuche – macht den persönlichen Energieverbrauch in den fünf Haushaltsbereichen Strom, Heizen, Wasser, Mobilität und Photovoltaik sichtbar und hilft auf diese Weise Hausbesitzern wie Mietern beim Energiesparen. Dank App wird das Eintragen von Zählerständen noch einfacher!



Neuer Heizspiegel 2019: Heizen kostet in gut sanierten Häusern nur halb so viel



Der Heizspiegel-Flyer mit den 2018er Vergleichswerten für zentral beheizte Wohngebäude ist im Klimabüro erhältlich. Außerdem kann der Flyer als Datei hier heruntergeladen werden.


Mit dem kostenlosen Heizkostenrechner „HeizCheck“ auf unserer Seite (siehe unten) können Verbraucher zudem prüfen, wo sie mit ihren Heizkosten im Vergleich zu ähnlichen Haushalten stehen. Außerdem erhalten sie auf Wunsch viele Tipps zum Sparen.

Heizen mit Heizöl 2018 nochmal teurer

Aufgrund gestiegener Energiepreise war das Heizen mit Heizöl im vergangenen Kalenderjahr mehr als 10 Prozent teurer als noch im Jahr 2017. In einer 70 Quadratmeter großen Beispielwohnung mit Heizöl-Zentralheizung zahlten Bewohner im Schnitt 845 Euro – 95 Euro mehr als im Jahr davor. In der Beispielwohnung mit Erdgas-Zentralheizung sanken die Kosten hingegen auf durchschnittlich 700 Euro (minus 50 Euro). Bei Fernwärme waren es 860 Euro (minus 35 Euro). Dies lag vor allem am deutlich milderen Klima im Jahr 2018. In Häusern mit Wärmepumpe, für die der „Heizspiegel für Deutschland 2019“ zum ersten Mal Vergleichswerte liefert, lagen die Kosten bei 685 Euro. 


Prognose 2019: Heizen mit Erdgas günstiger als mit Heizöl

Die Heizkosten von ölbeheizten Häusern werden voraussichtlich auf dem hohen Niveau von 2018 bleiben. Zwar sind die Heizöl-Preise 2019 etwas gesunken, doch die etwas kältere Witterung sorgt im Gegenzug für einen höheren Heizenergieverbrauch. 

Bei allen anderen Heizungsarten steigen die Energiepreise – deshalb müssen Verbraucher hier für dieses Jahr mit einem Anstieg der Heizkosten rechnen: bei Erdgas um rund 5 Prozent, bei Fernwärme um 6 Prozent, bei Wärmepumpen um 3 Prozent.


Energetischer Zustand: wichtigster Faktor für Heizkosten und Klimaschutz 

„Wenn es um die Heizkosten geht, schauen viele nur auf die Entwicklung der Energiepreise und auf das Wetter. Dabei ist der Sanierungsstand eines Hauses der entscheidende Faktor für Heizkosten und den Klimaschutz“, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin von co2online. „In einem energetisch schlechten Haus sind die Heizkosten – aufgrund des höheren Verbrauchs – im Schnitt mehr als doppelt so hoch wie in einem energetisch guten Haus.“ 

Auch die CO2-Emissionen sind in sanierten Gebäuden somit deutlich geringer. In einem energetisch sanierten Mehrfamilienhaus mit Erdgas-Zentralheizung entstehen in einer 70-Quadratmeter-Wohnung pro Jahr etwa 1,5 Tonnen klimaschädliches CO2 durchs Heizen. In einem energetisch schlechteren Gebäude sind es im Schnitt 3,8 Tonnen. Um diesen CO2-Unterschied zu kompensieren, müssten pro Gebäude rund 200 Bäume zusätzlich gepflanzt werden.


Rechner für Heizkosten und Tipps zum Sparen

„Mit dem Heizspiegel-Flyer können Mieter und Eigentümer die Verbräuche und Heizkosten ihres Wohngebäudes bewerten. Und mit dem interaktiven Heizkostenrechner HeizCheck kann sogar jeder ganz individuell herausfinden, wie groß das Sparpotenzial in den eigenen vier Wänden ist“, erklärt Sabine Schröder vom Klimabüro Steyerberg. „Übrigens: Viele Mieter können mit kleinen Tricks ihre Heizkosten deutlich senken – ohne auf Komfort zu verzichten. Auch hierzu gibt der Heizspiegel Tipps.“


Nutzen Sie unseren HeizCheck und lassen Sie sich bei uns oder bei der Klimaschutzagentur Mittelweser beraten. Die Kontaktdaten der Klimaschutzagentur Mittelweser e.V.: Hauke Herdejürgen, Telefon 05021 87-293. 


Wenn Sie in Steyerberg wohnen, kommen Sie gern donnerstags vormittags zwischen 11:00 Uhr und 13:00 Uhr oder nachmittags zwischen 15:00 Uhr und 18:00 Uhr zu einer individuellen Beratung ins Klimabüro in der Kirchstraße 30 in Steyerberg. Telefonisch erreichen Sie mich für eine Terminvereinbarung unter 05764 9606-70 oder E-Mail klimastark@steyerberg.de .


Hinweise zur Berechnung

Die Beispielwohnung ist 70 Quadratmeter groß und liegt in einem 501 bis 1.000 Quadratmeter großen Mehrfamilienhaus. Die Spanne der Heizkosten ergibt sich aus einem Vergleich der Heizspiegel-Kategorien „niedrig“ und „zu hoch“. Dabei werden die in der jeweiligen Kategorie angegebenen Kosten pro Quadratmeter mit 70 multipliziert (Größe der Beispielwohnung). Für das Abrechnungsjahr 2018 ergeben sich folgende Spannen: 

• Erdgas: 470 bis 980 Euro

• Heizöl: 590 bis 1.175 Euro

• Fernwärme: 580 bis 1.335 Euro

• Wärmepumpe: 485 bis 1.360 Euro


Über den Heizspiegel für Deutschland und seine Vergleichswerte

Der Heizspiegel für Deutschland (https://www.heizspiegel.de/) ist ein Projekt von co2online, unterstützt durch „Mein Klimaschutz“ im Auftrag des Bundesumweltministeriums. Er entsteht in Kooperation mit dem Deutschen Mieterbund e. V. sowie dem Verband kommunaler Unternehmen e.V. und wird seit 2005 jedes Jahr von co2online realisiert. 


Der Heizspiegel lässt sich auf Wohngebäude anwenden, die zentral mit Erdgas, Heizöl, Fernwärme oder Wärmepumpe beheizt werden. In den Vergleichswerten sind die Anteile für Raumwärme (Heizen) und für die Warmwasserbereitung enthalten. Für den Heizspiegel 2019 hat co2online 102.610 Gebäudedaten zentral beheizter Wohngebäude aus ganz Deutschland ausgewertet. 


Über „Mein Klimaschutz“ und co2online

„Mein Klimaschutz“ ist eine Mitmachkampagne für die Bürgerinnen und Bürger, realisiert von co2online im Auftrag des Bundesumweltministeriums. Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online (https://www.co2online.de/) setzt sich für die Senkung des klimaschädlichen CO2-Ausstoßes ein. Seit 2003 helfen die Energie- und Kommunikationsexperten privaten Haushalten, ihren Strom- und Heizenergieverbrauch zu reduzieren.


Sabine Schröder vom Klimabüro Steyerberg: „Schauen Sie einfach unter beiden Links nach und informieren Sie sich umfassend zu den aktuellen Themen im Klimaschutz. Viel Spaß beim Stöbern!“


Kontakt co2online: 

Sophie Fabricius

co2online gemeinnützige GmbH 

Hochkirchstraße 9 

10829 Berlin

Tel: 030 / 36 99 61 – 27

E-Mail: sophie.fabricius@co2online.de 

www.heizspiegel.de | www.twitter.com/co2online | www.co2online.de/facebook

Kontakt Klimabüro:

Sabine Schröder

Klimabüro Steyerberg

Kirchstraße 30

31595 Steyerberg

Tel.: 05764 9606 – 70

E-Mail: klimastark@steyerberg.de

www.klimastark.de 


Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Heizkosten zu hoch sind: https://www.heizspiegel.de/