KLEINWINDANLAGEN - ENERGIE, DIE NIE TEURER WIRD
Kleinwindenergieanlagen zulässig
An bestimmten Standorten im Außenbereich - der freien Landschaft - sind sog. Kleinwindenergieanlagen (KWA) allgemein zulässig, das heißt aus baurechtlicher Sicht dürfen diese hier gebaut werden .
Die Errichtung dieser nicht raumbedeutsamen Anlagen kann nämlich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich durch die kommunale Bauleitplanung gesteuert werden. Diese Möglichkeit hat der Flecken Steyerberg genutzt, um KWA an Außenbereichswohnnutzungen bis zu einer Gesamthöhe von 30 m zuzulassen.
Die Kleinwindenergieanlage muss im räumlichen Zusammenhang bis 200 Meter zu einer Außenbereichswohnnutzung errichtet und betrieben wird.
Gerade diese Anlagen sind geeignet, einen nennenswerten Beitrag zur alternativen Stromerzeugung zu leisten.
Damit kann der Flecken Steyerberg einen weiteren Beitrag zur Energiewende erbringen.
Wind-Messstation für Kleinwindenergieanlagen
Heute stellte Dipl. Ing. Ralf Nordmann seine neue Messstation für Kleinwindkraftanlagen in Steyerberg-Struckhausen vor. In einer Höhe von 12 m werden in den nächsten Monaten Daten gesammelt über die Windhäufigkeit und die Windgeschwindigkeiten. Sie sollen Aufschluss darüber geben, ob sich an diesem Standort eine Kleinwindkraftanlage wirtschaftlich betreiben lässt.
Beim Aufstellen der Messstation waren als Gäste anwesenden MdB Maik Beermann, MdL Karsten Heineking, Bürgermeister Jürgen Weber, Vertreter der Wirtschaft, der Klimaschuzagentur des Landkreises, des Kreistages und des Rates. Als Fachmann war Herr Uwe Hallenga anwesend, der seit 25 Jahren "Wind und Sonne" verbunden ist.
In gemütlicher Atmosphäre wurde über die Rahmenbedingungen und Sinnhaftigkeit von Kleinwindkraftanlagen referiert . Außer der Beantwortung vieler Fragen wie: Warum dreht sich ein Propeller? Wie groß muss die Fläche der Rotoren sein? Drei oder besser fünf Rotorbläter, die Achse senkrecht oder horizontal? Deutlich spricht er an das es keine Ideallösungen gibt, obwohl von vielen Anbietern versprochen. Ein wichtiger Punkt ist die Windausbeute. Diese ist in jeder Region und Höhe anders und daher empfiehlt Herr Hallenga sehr sorgfältige und langfristige Messungen am vorgesehenen Standort.
Und genau dies will Ralf Nordmann ab heute in Struckhausen durchführen und ist damit der erste im Landkreis Nienburg, der diesen Schritt wagt. Bürgermeister Weber und der Rat stehen der Nutzung von Kleinwindkraftanlagen positiv gegenüber. Der Flecken Steerberg ist die erste Kommune im Landkreis Nienburg, die im Flächennutzungsplan die Errichtung von Kleinwindkraftanlagen ermöglichen will. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes befindet sich derzeit in den Gremien der Gemeinde.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können den Vortrag von Herrn Hallenga bei den Planungstagen der Fa. Nordmann am 11. und 12.10.2014 hören (weitere Infos unter www.nordmann-steyerberg.de)
Sinn und Unsinn von Kleinwindkraftanlagen
Am Mittwoch, den 01. Obtober 2014, um 11.30 Uhr, stellt die Fa. Bäder und mehr Nordmann GmbH in Struckhausen, vor dem Miscanthus-Feld, eine Messstation zum Erfassen der Windhäufigkeit in einer Höhe von 10-15m für Kleinwindkraftanlagen auf. Damit werden erstmalig im Gebiet des Landkreises Nienburg Daten zu diesem Zweck erhoben. Bei positiven Daten ist beabsichtigt eine Kleinwindkraftanlage zur Eigenstromproduktion zu errichten.
Zu dieser Veranstaltung sind eingeladen die Mitglieder des Infrastrukturausschusses des Flecken Steyerberg, Bürgermeister Jürgen Weber und MdB Maik Beermann. In einer Fachgesprächsrunde wird Herr Hallenga die Teilnehmer über Sinn und Unsinn von Kleinwindkraftanlagen informieren.