Achtung! BEG wieder aufgenommen!

Energetische Sanierungsmaßnahmen aus der Bundesförderung können wieder gefördert werden!

Bundeswirtschaftsministerium meldet am 21.02.2022: Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert.

Bürgerinnen und Bürger in Deutschland können ab Dienstag, 22.02.2022, wieder neue Anträge auf KfW-Zuschüsse für energieeffizientes Sanieren stellen.

Grundsätzlich gilt laut KfW-Bank: Der Antrag muss gestellt werden, bevor ein Liefer- und Leistungsvertrag oder ein Kaufvertrag unterschrieben wurde. Planungs- und Beratungsleistungen können aber schon vor dem Antrag in Anspruch genommen werden.

Wann auch neue Anträge für die KfW-Förderung von Neubauten gestellt werden können, steht derzeit noch nicht fest.

Mit der Bearbeitung der Altanträge, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23. Januar 2022 eingegangen waren, habe die Förderbank bereits begonnen.

Weiterlesen…