Sanieren, Sparen, Fördern

Die Bundesregierung hat mit Datum vom 28.07.2022  die Bundesförderung für effiziente Gebäude noch einmal neu geordnet und angepasst. Die zur Verfügung stehenden Steuermittel werden zielgerichtet dort eingesetzt, wo der Klimaschutzeffekt am höchsten ist: bei Sanierungen im Gebäudebestand. Außerdem hilft die Sanierungsförderung den Bürgerinnen und Bürgern dabei, langfristig Geld zu sparen. Gerade alte Fenster, alte Außentüren oder alte Heizungsanlagen sind Energiefresser – und damit Kostenfaktoren.


Ein Teil der neuen Förderbedingungen gilt bereits seit dem 28. Juli 2022. Im Herbst 2022 werden einige weitere Änderungen eingeführt.


Mit der Reform wird die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor beschleunigt. Deshalb wird insbesondere ein Heizungs-Tausch-Bonus eingeführt und jegliche Förderung von gasverbrauchenden Anlagen gestrichen.


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Schritt für Schritt sanieren

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)

Sie möchten Ihre Immobilie umfassend sanieren? Wissen aber noch nicht, welche Sanierungsmaßnahmen für Sie in Frage kommen? Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) kann Ihnen dabei helfen – und bares Geld sparen.


Der individuelle Sanierungsfahrplan unte­stützt Sie, die Sanierung Ihres Ein-, Zwei-, oder Mehrfamilienhauses Schritt für Schritt zu planen. Er gibt Ihnen außerdem einen langfristigen und detaillierten Über­blick über mögliche Sanierungsmaßnahmen und deren Einsparpotenzial.


Ihre Vorteile auf einen Blick:


  • auf Ihre Lebensumstände ausgerichtet
  • die Aspekte Klimaschutz und Energiekosten-Einsparung werden mit Ihren individuellen Wünschen verbunden
  • Sanierungsmaßnahmen können vorausgeplant und aufeinander abgestimmt werden
  • Bonus für Sie: ein Extra-(Tilgungs-)zuschuss in Höhe von 5 Prozent­punkten für jedes Vorhaben, das Sie im Rahmen Ihres individuellen Sanierungs­fahrplans umsetzen, wenn die Umsetzung des Fahrplans in mehreren Sanierungs­schritten erfolgt.

Eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten in Ihrer Nähe finden Sie in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).


Energieeffizienz-Experten finden:

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) | KfW




Sanierung und Modernisierung mit Unterstützung durch Staat und Gemeinde

Für die Dämmung der Gebäudehülle, den Austausch von Fenstern und Türen oder energetische Komplettsanierungen gibt es Fördermittel und steuerliche Vorteile vom Staat oder der Gemeinde. Einen steuerlichen Vorteil von 20 % kann jeder Eigentümer in Anspruch nehmen. Im Ortsteil Steyerberg sind es wegen des festgesetzten Sanierungsgebietes sogar 90 % bzw. 100 %.


Steuerliche Vorteile

Im Normalfall sind 20 Prozent der Aufwendungen (max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt), verteilt über drei Jahre, steuerlich abzugsfähig. Im Sanierungsgebiet Ortsteil Steyerberg gilt eine bis zu 90 %-tige Abschreibungsmöglichkeit über 10 Jahre, ohne Limitierung für Hauseigentümer, die in ihrem Eigenheim wohnen oder eine 100 %-tige Abschreibung auf zwölf Jahre verteilt, z. B. für Vermieter.


Besondere steuerliche Vorteile im Sanierungsgebiet Ortskern Steyerberg

Durch die Festlegung des Bereichs „Ortsteil Steyerberg“ als Sanierungsgebiet wird die Möglichkeit geschaffen, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden in diesem Quartier gemäß §7h oder §10f Einkommenssteuergesetz steuerlich erhöht abzusetzen. Die steuerlich begünstigten Herstellungskosten können demnach bei selbst genutztem Wohneigentum nach § 10f EStG über zehn Jahre zu je 9 % bis zu 90 % abgeschrieben werden. Greift der Paragraph 7h EStG, können über zwölf Jahre verteilt bis zu 100 % abgeschrieben werden (acht Jahre je 9 % und vier Jahre je 7 %). Das gilt z. B. für Vermieter.


Grundsätzlich gilt:


• erhöhte steuerliche Abschreibung gilt alle Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet

• förderfähig sind alle energetischen und zur Förderung der Barrierefreiheit/ -armut beitragenden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

• Abschluss von Modernisierungs- und Instandsetzungsverträgen mit Gemeinde ist notwendige Voraussetzung vor Beginn von Maßnahmen


Fünf Schritte zur erhöhten Abschreibung nach §§ 7h, 10f EStG


• formloser Antrag mit Kostenschätzungen und Maßnahmenbeschreibung sowie Fotos an die Gemeinde vor Maßnahmenbeginn mit der Bitte um sanierungsrechtliche Genehmigung gem. § 144/ 145 BauGB

• Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigung durch die Gemeinde und Abschluss eines Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrages zwischen der Gemeinde und den Eigentümern vor Maßnahmenbeginn

• nach Durchführung der Maßnahme Vorlage der Rechnungsunterlagen und der Nachher-Fotos bei der Gemeinde

• Gemeinde stellt nach Prüfung der Rechnungen und der ordnungsgemäßen Durchführung der Maßnahmen die Bescheinigung gem. Bescheinigungsrichtlinien des Landes auf Antrag des Eigentümers aus

• Vorlage des Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrages, der Originalrechnungen und der Bescheinigung beim zuständigen Finanzamt zur Wahrnehmung der steuerlichen Sonderabschreibung.


Die Bescheinigung enthält keine Abschätzung der Höhe der steuerlichen Sonderabschreibung. Diese legt ausschließlich das Finanzamt fest. Ein Steuerberater berät dazu.


Staatliche Förderung für Einzelmaßnahmen

Bei Einzelmaßnahmen an Wänden, Fenstern, Türen und dem Dach werden diese oft ohne Unterstützung durch einen Energieberater durchgeführt. Es wird ausschließlich die erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeit in Anspruch genommen. Sobald aber eine öffentliche Förderung der Einzelmaßnahmen, bei denen schon schnell einmal ein vier- bis fünfstelliger Betrag zusammenkommen kann, beabsichtigt ist, muss ein Energieeffizienzexperte hinzugezogen, d. h. beauftragt werden.

Einzelne Maßnahmen an der Gebäudehülle oder der Fenster- und Türentausch werden in der "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" (BEG-EM) mit 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Wird nach einem individuellen Sanierungsfahrplan aus einer ebenfalls geförderten „Energieberatung für Wohngebäude" vorgegangen, erhöht sich der Fördersatz um weitere 5 Prozentpunkte.

Somit können auch Einzelmaßnahmen im Sanierungsgebiet durch die Bundesförderung gefördert werden. Allerdings können sie dann nicht mehr steuerlich erhöht abgeschrieben werden.


Eigentümer können abwägen, ob für sie

• die 20 %-tige bzw. 25 %-tige Förderung durch die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen oder

• die 20 %-tige erhöhte steuerliche Abschreibung beim Finanzamt bzw.

für Einzelmaßnahmen wirtschaftlicher ist.


Die 90 %-tige bzw. 100 %-tige erhöhte steuerliche Abschreibung gilt nur im Sanierungsgebiet und es kann auch hier abgewogen werden, was genutzt wird.


 Staatliche Förderung für Komplettsanierungen

Dann gibt es noch die Möglichkeit, eine umfassende Sanierung durchzuführen. Umfassende Komplettsanierungen auf einen Effizienzhausstandard werden von der KfW im Rahmen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude" (BEG WG) gefördert. Die Höhe der Förderung hängt vom erreichten Effizienzhausstandard ab. Es gibt extra Boni für einen hohen Einsatz erneuerbarer Energien. Die Fördersätze sind daher unterschiedlich hoch. Geförderte Komplettsanierungen können nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.


Fünf Schritte zur umfassenden Komplettsanierung durch Eigentümer:

1. Schritt: Die qualifizierte Energieberatung

Nur eine qualifizierte Energieberatung eines zertifizierten Energieeffizienzexperten liefert eine verlässliche Grundlage für umfassende Sanierungsvorhaben. Ein zertifizierter Energieberater erkennt die energetischen Schwachpunkte des Gebäudes und erklärt Ihnen, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind. Zum Beispiel, welche Sanierungen und Neuerrichtungen von

• Haustechnik (z. B. Heizungsanlagen) oder

• Wärmeschutz (z. B. Wärmedämmung) oder

• Stromverbrauch (z. B. Haushaltsgeräte) oder

• Regenerative Energien (z. B. Photovoltaik)

in Frage kommen und wie Kombinationen dieser sowie eine sinnvolle Abfolge der Maßnahmen aussehen könnten. Auch die Beratung ist unter bestimmten Voraussetzungen durch den Bund förderfähig.


2. Schritt: Der Finanzierungsplan

Der hinzugezogene Energieberater kann bei der Ermittlung der voraussichtlichen Kosten unterstützen. Eigentümer müssen ihre finanziellen Spielräume vor dem Hintergrund der voraussichtlichen Kosten der Sanierungspläne selbst überprüfen und können dafür z. B. eine Bank oder einen Finanzberater hinzuziehen. Die Ermittlung und Beantragung von Fördermitteln in jedem Schritt des Sanierungsvorhabens betreut der beauftragte Energieberater.


3. Schritt: Sanierungsplanung und professionelle Baubegleitung

Bei Sanierungsvorhaben ist es sinnvoll, sowohl die Planung als auch die Baubegleitung einem Experten zu überlassen. Das kann ein weiterer Architekt, Bauingenieur oder eben auch der zertifizierte Energieberater (wenn er z. B. Architekt ist) sein.

Der Planer/ Energieberater nimmt Wünsche auf und legt mit dem Eigentümer die Sanierungsmaßnahmen gemeinsam fest. Er bestätigt die Einhaltung der neuesten technischen Voraussetzungen und behördlichen Genehmigungspflichten und kümmert sich um die Umsetzung der Details. Das heißt, er überwacht als Baubegleiter auch die Handwerker und deren Leistungen auf der Baustelle. Wenn die Sanierungsmaßnahmen bereits in der Umsetzung überwacht werden, können Baumängel schon im Vorhinein vermieden werden. Wer eine Förderung über die Bundesförderung in Anspruch nimmt, kann auch einen Zuschuss zur Baubegleitung bekommen.


4. Schritt: Die Wahl der geeigneten Handwerksbetriebe

Zur Auswahl eines geeigneten Handwerksbetriebs sollten immer mehrere Angebote eingeholt werden. Achten Sie darauf, dass die Angebote genaue Produktangaben, Materialstärken und-qualitäten beinhalten. Je detaillierter die Angebote sind, desto besser können Sie die Qualität beurteilen und die Angebote vergleichen. Der Fachplaner oder Energieberater unterstützt bei der Auswahl des richtigen Angebots. Solide Betriebe belegen ihr Know-how mit Referenzen. Lassen Sie sich diese zeigen!


5. Schritt: Die korrekte Abnahme und Übergabe

Zum Abschluss der Sanierung bestätigen Sie dem ausführenden Handwerker die auftragsgemäße Umsetzung, beschreiben eventuelle Mängel und vereinbaren Fristen für eine Nachbesserung in einem Abnahmeprotokoll oder das erledigt Ihr Fachplaner oder Energieberater.


Geförderte Komplettsanierungen können nicht zusätzlich bei der Steuererklärung erhöht abgesetzt werden. Eine Kumulierung der steuerlichen Förderung mit der energetischen Gebäudesanierung ist ausgeschlossen. Antragsteller müssen sich verpflichten, für dieselbe Maßnahme keinen Antrag auf steuerliche Förderung zu stellen.


Eigentümer können auch hier abwägen, ob für sie

• die Förderung durch die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (überall) oder

• die 20 %-tige erhöhte steuerliche Abschreibung (überall) beim Finanzamt 

für die Komplettsanierung wirtschaftlicher ist.


Die 90 %-tige bzw. 100 %-tige erhöhte steuerliche Abschreibung gilt nur im Sanierungsgebiet und es kann auch hier abgewogen werden, was genutzt wird.



 Zu allen Fragen, Einzelmaßnahmen oder Komplettsanierungen erhalten Sie eine kostenlose ca. 1-stündige Erstberatung im Klimabüro Steyerberg.


 Rufen Sie uns an, wir helfen gern Ihnen weiter!


Detaillierte  Informationen zur Wirkung von Maßnahmen nach Durchführung einer Sanierung finden Sie hier.