Neue Fördermodalitäten - Kurz-Info

Einzelmaßnahmen mit Zuschussförderung (BAFA) ab 01.02.2021 - Gesamtmaßnahmen ab 01.07.2021 ...

Einzelmaßnahmen mit Zuschussförderung (BAFA) ab 01.02.2021

Möchten Sie Ihr Vorhaben mit einem Zuschuss finanzieren? Dann können Sie sich an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wenden. Seit dem 01.01.2021 fördert das BAFA alle einzelnen energetischen Maßnahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)“mit einem direkt ausgezahlten Zuschuss. Dieser Zuschuss ist gleich hoch wie der Tilgungszuschuss beim KfW-Kredit. Die Fachplanung und Baubegleitung können auch hier zusammen mit der Einzelmaßnahme gefördert werden.



Maßnahmen mit Kredit und Tilgungszuschuss (KfW) ab 01.07.2021

Ab dem 01.07.2021 können Sie die neuen Förderkredite und Tilgungszuschüsse der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienzhaus sowie einzelne energetische Maßnahmen. Die Förderung für Baubegleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit oder Zuschuss.