Klimabüro

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Sanierungswillige,


das Klimabüro und die Gemeindeverwaltung des Flecken Steyerberg bleiben bis auf weiteres für spontane Besuche geschlossen. 

Sie erreichen das Klimabüro momentan telefonisch unter der

Tel.-Nr. 05764 9606-70 oder per E-Mail schroeder@steyerberg.de

oder klimastark@steyerberg.de für eine Terminabsprache. Nutzen Sie auch das Kontaktformular auf dieser Seite oder den Link mit der Telefonnummer.


Über diese Kontaktwege können wir Sie bei Angelegenheiten zum Modernisierungsvertrag beraten oder einen persönlichen Termin im Klimabüro am Donnersagnachmittag zwischen 15:00 Uhr und 18.00 Uhr vereinbaren. Persönliche Termine bei ihnen zu Hause zur energetischen Beratung oder zur Modernisierung finden bis auf weiteres NICHT statt.


Darüber hinaus bitten wir Sie, sich in Angelegenheiten, die Sie mit der Gemeindeverwaltung klären müssen, dort unter der Tel.-Nr. 05764 9606-0 oder direkt beim zuständigen Sachbearbeiter zu melden. Unberührt bleiben die Einsichtnahme in ausgelegte Planungs- und/oder Genehmigungsunterlagen im Rathaus/ Amtshof.


Wer kann Maßnahmen steuerlich absetzen?

Welche Maßnahmen können durchgeführt werden?

Was muss ich machen, um die steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen zu können?


Zu allen Fragen berät das Klimabüro und betreut alle Leistungen und Vergünstigungen aus einer Hand.

Hier finden Sie alle Informationen und Antworten. Wichtig ist, dass Sie sich in jedem Fall individuell im Klimabüro kostenlos beraten lassen können. Wenn Sie im Sanierungsgebiet im Ortsteil Steyerberg wohnen, können Sie bestimmte Maßnahmen nach Abschluss eines sog. Modernisierungsvertrags mit dem Flecken sogar steuerlich noch höher absetzen, als es schon möglich ist.


Für alle Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum gilt nämlich seit Januar 2020 - auch in den Ortsteilen - ebenfalls eine erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeit; darüber informiert Sie das zuständige Finanzamt oder Ihr Steuerberater.


Allgemeines

Durch die Festlegung des Bereichs „Ortsteil Steyerberg“ als Sanierungsgebiet wird die Möglichkeit geschaffen, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden in diesem Quartier gemäß §7h oder §10f Einkommenssteuergesetz steuerlich erhöht abzusetzen. Die steuerlich begünstigten Herstellungskosten können danach auf bis zu zwölf Jahre verteilt bis zu 100 % abgeschrieben werden (acht Jahre je 9 % und vier Jahre je 7 % nach §7h EStG). Bei selbst genutztem Wohneigentum greift § 10f EStG (10 Jahre je 9 %) .


Die Inanspruchnahme der erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten setzt voraus, dass die/der Eigentümer/in des Gebäudes dem Finanzamt eine Bescheinigung nach den Bescheinigungsrichtlinien des Landes Niedersachsen vorlegt. Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt durch den Flecken. Als Grundlage für die Steuerbescheinigung ist gemäß Bescheinigungsrichtlinien zwischen dem Flecken und der/dem Grundstückseigentümer/in eine vertragliche Vereinbarung, die „Modernisierungsvereinbarung“ abzuschließen, bevor die entsprechende Maßnahme beauftragt wurde.


Im Rahmen der Modernisierungsvereinbarung bestätigt die Gemeinde, dass durch die geplanten Modernisierungsmaßnahmen die Sanierungsziele, die in den Vorbereitenden Untersuchungen bzw. im Energetischen Quartierskonzept „Ortsteil Steyerberg“ aufgestellt sind, erreicht werden. Diese beziehen sich in Steyerberg besonders auf den Gebäudebestand und dessen (energetische) Modernisierung bzw. Instandsetzung.


Die untenstehende Maßnahmenliste dient – ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit – als Orientierung, welche Maßnahmen in die Modernisierungsvereinbarung Eingang finden und somit von der o.g. steuerlichen Begünstigung profitieren können.

Wichtig: Für die hier aufgeführten Maßnahmen können aufgrund des ausgewiesenen Sanierungsgebietes „Ortsteil Steyerberg“ steuerliche Vergünstigungen geltend gemacht werden. Viele der aufgeführten Maßnahmen können zusätzlich durch Zuschüsse des Bafa bzw. durch Zuschüsse und Förderkredite der KfW gefördert werden.


Für einen ersten "Check" Ihres Gebäudes und der Maßnahmen, die Sie durchführen können, finden Sie hier unsere EnergieSparchecks.





1. Maßnahmen an der Gebäudehülle

1.1 Fassade

1.1.1 Einbau einer Außendämmung gemäß Standard 

1.1.2 Ertüchtigung einer bestehenden Außendämmung auf Standard

1.1.3 Einbau einer Hohlschichtdämmung gemäß Stand der Technik

1.1.4 Einbau einer Innendämmung gemäß Stand der Technik

1.1.5 Schließung von Heizkörpernischen zur Schaffung einer einheitlichen Außenwandstärke

1.1.6 Ersatz von Glasbausteinflächen durch Mauerwerk oder Fenster gemäß Standard 

1.1.7 Fugensanierung, insbesondere im Zusammenhang mit Hohlschichtdämmung


1.2 Fenster und Außentüren

1.2.1 Ertüchtigung von Bestandsfenstern und Außentüren auf Dämmstandard 

1.2.2 Austausch von Bestandsfenstern und Außentüren gegen solche mit Dämmstandard


1.3 Dach

1.3.1 Einbau einer Dachdämmung gemäß Standard 

1.3.2 Ertüchtigung einer bestehenden Dachdämmung auf Standard 

1.3.3 Dämmung der Geschossdecke zwischen dem obersten Wohngeschoss und dem unbeheizten Dachgeschoss gemäß Standard 

1.3.4 Neueindeckung des Daches im Zusammenhang mit einer der Maßnahmen 1.3.1 bis 1.3.3

1.3.5 Neueindeckung des Daches, wenn bereits Dämmstandards gemäß Standard erfüllt sind

1.3.6 Einbau einer Dachbegrünung


1.4 Keller

1.4.1 Einbau einer Kellerdeckendämmung gemäß Standard

1.4.2 Einbau einer Kelleraußendämmung (Perimeterdämmung) gemäß Stand der Technik


2. Maßnahmen im Gebäudeinneren

2.1 Trennwände zwischen beheizten und unbeheizten Gebäudebereichen

2.1.1 Dämmtechnische Ertüchtigung bestehender Trennwände (s. 2.1) gemäß Standard

2.1.2 Abbruch bestehender Trennwände (s. 2.1) und Neuerrichtung gemäß Standard

2.1.3 Ertüchtigung oder Austausch bestehender Fenster und Türen in Trennwänden gemäß 2.1


3. Technische Gebäudeausstattung

Zur Heizungstechnik gibt es neue Richtlinien, die Sie hier finden.

3.4 Raumlüftung

3.4.1 Umstellung der Raumlüftung auf kontrollierte mechanische Lüftung mit Wärmetauscher

3.4.2 Ertüchtigung der Raumlüftung im Zusammenhang mit einer Modernisierung der Fenster und Außentüren


4. Maßnahmen zum Abbau von Barrieren innerhalb und außerhalb des Gebäudes

4.1 Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen

4.2 Eingangsbereich und Wohnungszugang

4.3 Vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden

4.4 Anpassung der Raumgeometrie

4.5 Maßnahmen an Sanitärräumen

4.6 Orientierung Kommunikation und Unterstützung im Alltag

4.7 Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen


 

Vorgehensweise und Kontakt 

Die Modernisierungsvereinbarung und die Steuerbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt werden formal durch den Flecken Steyerberg ausgestellt, die Kundenberatung und die Begleitung des gesamten Vorgangs von der Erstmeldung bis zur Bescheinigung bietet das Klimabüro Steyerberg an.


Sabine Schröder (Stabsstelle Klimaschutz) betreut das Sanierungsgebiet Ortsteil Steyerberg als Sanierungsmanagerin und beantwortet gerne alle Fragen dazu.


Sanierungswilligen Bauherrinnen und Bauherren wird empfohlen, möglichst frühzeitig, in jedem Fall aber vor Beauftragung der ausführenden Firmen, Kontakt mit dem Klimabüro aufzunehmen. So können Vorhaben individuell geprüft und nach Wunsch mit bestehenden Zuschussmöglichkeiten aus bundesweiten Förderprogrammen kombiniert werden. Außerdem werden die formalen Schritte zur Modernisierungsvereinbarung und damit zu den erheblichen steuerlichen Sonderabschreibungen geklärt und begleitet.


Ziel der Betreuung ist eine zügige, für die Bauherren und Bauherrinnen unkomplizierte und vorteilhafte Abwicklung aller Maßnahmen, die den Gebäudebestand in Steyerberg erhalten, aufwerten und zukunftsfähig machen.

Kontakt Klimabüro:

Sabine Schröder

Tel: 05764 9606-70

E-Mail: schroeder@steyerberg.de oder klimastark@steyerberg.de

Post- und Besuchsadresse:

Kirchstraße 30

31595 Steyerberg