Förderung für Ladesäulen 2020

Einzelunternehmen, Einzelkaufleute, Freiberufler, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Aktiengesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung können seit Oktober Fördermittel für nicht öffentliche Ladesäulen beim Land Niedersachsen beantragen.


E-Mobilität in Niedersachsen

Eine der wesentlichen Voraussetzungen für das Erreichen der energie- und klimaschutzpolitischen Ziele ist die Umstellung der Energiebasis des Verkehrs auf Strom aus erneuerbaren Energien in Verbindung mit innovativen Antriebstechnologien. Die Elektromobilität ist hierfür eine Grundvoraussetzung und somit für die Zielerreichung bei der Energiewende ein maßgeblicher Faktor.


Das Land Niedersachsen möchte bei der Elektromobilität zum Spitzenreiter unter den Bundesländern werden. Niedersachsen verfügt über hervorragende Ausgangsbedingungen, um neben der Elektromobilität auch zu einer schnelleren Entwicklung alternativer Antriebssysteme beizutragen.


Daher spielt beim Thema Elektromobilität die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr künftig eine bedeutende Rolle. Sie wickelt die geplanten Förderprogramme zum Ausbau der Elektroladeinfrastruktur ab. Fachlich geschulte Elektromobilitätsmanager/innen werden die Kommunikation zwischen dem Bund, dem Land, den Kommunen sowie den Antragstellern zum Thema Elektromobilität sicherstellen. Hierbei wird auch eine beratende Funktion des niedersächsischen Kompetenznetzwerkes das Thema Elektromobilität im Land zügig voranbringen.


Das neue Förderprogramm für nicht öffentliche Ladeinfrastruktur des Landes Niedersachsen finden Sie auf der Seite der Landesbehörde.

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