Änderung zur Förderung der Heizungspotimierung

Programmende „Heizungsoptimierung“ am 31.12.2020, neue Förderung nach BEG möglich

Programmende „Heizungsoptimierung“ am 31.12.2020

Nach Punkt 7 der Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich vom 13. Juli 2016 mussten Anträge bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden, hierunter ist die Registrierung zu verstehen. Die geplanten Maßnahmen muss auf eigenes finanzielles Risiko innerhalb von 6 Monaten realisiert werden. Das bedeutet, dass die Registrierung im Jahr 2020 erfolgt sein muss. Die Arbeiten können noch bis zum 30. Juni 2021 ausgeführt werden. Der Verwendungsnachweis muss ebenfalls spätestens bis zum 30. Juni 2021 eingereicht werden. Eine Neuregistrierung ist ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr möglich, Verwendungsnachweise können ab dem 1. Juli 2021 nicht mehr gestellt werden.


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert den hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve, des Austauschs von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen ab dem 1. Januar 2021 als Einzelmaßnahme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Weitere Informationen zur BEG…