Sanierungskosten steuerlich geltend machen

 Energetische Sanierungsmaßnahmen können seit Jahresbeginn  auch in den Ortsteilen von der Steuer abgesetzt werden. 

Sanierungskosten ab 2020 überall von der Steuer abschreiben

Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum sind ab 1. Januar 2020 für einen befristeten Zeitraum von zehn Jahren steuerlich absetzbar. Abzugsfähig sind 20 Prozent der Aufwendungen für Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung und 50 Prozent der Kosten einer energetischen Baubegleitung und Fachplanung, max. 40.000 Euro über drei Jahre verteilt. 

Geregelt werden die „Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden“ im Einkommensteuergesetz (EStG). Interessant für private Bauherren ist § 35c EStG. Die Neuregelung ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 und beschreibt konkret die Möglichkeiten und Fristen. Wenn Sie weitere Fragen hierzu haben, sollten Sie sich an Ihren Steuerberater wenden.