Änderungen bei den Förderungen (BEG)

Klimaeffizienz steigern und breitere Aufstellung der Fördermittel für Sanierungen

Die Bundesregierung hat mit Datum vom 28.07.2022  die Bundesförderung für effiziente Gebäude noch einmal neu geordnet und angepasst. Die zur Verfügung stehenden Steuermittel werden zielgerichtet dort eingesetzt, wo der Klimaschutzeffekt am höchsten ist: bei Sanierungen im Gebäudebestand. Außerdem hilft die Sanierungsförderung den Bürgerinnen und Bürgern dabei, langfristig Geld zu sparen. Gerade alte Fenster, alte Außentüren oder alte Heizungsanlagen sind Energiefresser – und damit Kostenfaktoren.


Ein Teil der neuen Förderbedingungen gilt bereits seit dem 28. Juli 2022. Im Herbst 2022 werden einige weitere Änderungen eingeführt.


Mit der Reform wird die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor beschleunigt. Deshalb wird insbesondere ein Heizungs-Tausch-Bonus eingeführt und jegliche Förderung von gasverbrauchenden Anlagen gestrichen.


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