Sanierungssatzung in Kraft

Öffentliche Bekanntmachung

über die Auslegung der Satzung des Flecken Steyerberg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsteil Steyerberg“ vom 21.03.2019

Aufgrund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat des Flecken Steyerberg in seiner Sitzung am 21.03.2019 die Satzung des Flecken Steyerberg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsteil Steyerberg“ beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird. Die Umrisse des Sanierungsgebietes können der beiliegenden Verkleinerung entnommen werden. Die Sanierungssatzung tritt hiermit in Kraft.


Verkleinerung des Lageplans des Sanierungsgebietes (im Original M. 1:2.500)

Die Sanierungssatzung, der Lageplan des Sanierungsgebietes mit Abgrenzung des Gebietes als Anlage und Bestandteil der Satzung im Maßstab 1:2.500 liegen öffentlich im Flur im Obergeschoss des Rathauses des Flecken Steyerberg, Amtshof, Lange Straße 21, 31595 Steyerberg, aus und können dort

in der Zeit vom 03.04.2019 bis einschließlich 10.05.2019

montags und dienstags von 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr und

mittwochs und freitags von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr sowie

donnerstags von 07.30 Uhr bis 18.00 Uhr sowie

darüber hinaus nach Vereinbarung von jedermann eingesehen werden.

Auf Verlangen wird Auskunft über den Inhalt der Satzung erteilt. Die geltenden, einschlägigen Vorschriften können eingesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung, wenn sie nicht in Fällen der Nummer 1 innerhalb eines Jahres, in Fällen der Nummer 2 innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber dem Flecken Steyerberg geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Steyerberg, 22.03 2019

Flecken Steyerberg

- Der Bürgermeister -

Weber