Neue Fördermittel aus dem Klimapaket

Klimapaket der Bundesregierung: Steuerliche Förderung und Anhebungen der Fördersätze sind umgesetzt

Nachdem die steuerliche Förderung von Einzelmaßnahmen der energetischen Gebäudesanierung beschlossen und seit dem 1. Januar 2020 in Kraft ist, wird es nun auch bei den Förderprogrammen von KfW und BAFA konkreter.


Eine wesentliche Änderung ist, dass die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen nahezu komplett von der KfW zum BAFA übertragen wird. Nah- und Fernwärme sowie die Optimierung der Heizungsanlage werden weiterhin von der KfW gefördert. In dem Zuge dessen vereinfacht sich auch die Förderung für Heizen mit erneuerbaren Energien und die Festbetragsförderung wird auf eine prozentuale Förderung umgestellt.


Konkret gibt es im Bereich der Förderung für klimafreundliches Heizen (Marktanreizprogramm der BAFA und Sanierungsförderung der KfW) Änderungen, die Sie hier finden.