Klimapaket der Bundesregierung

Die mit dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung in Aussicht gestellte steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen ist nun da. Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 beschlossen, dass energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden über die Einkommenssteuererklärung erhöht geltend gemacht werden können. Die daraus resultierende und seit dem 07. Januar 2020 gültige „Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung“ (ESanMV) listet auf, welche Maßnahmen anerkannt werden und welche Rahmenbedingungen einzuhalten sind. 


Wichtig ist, dass damit auch in den anderen Ortsteilen, die kein festgesetztes Sanierungsgebiet haben, eine erhöhte Abschreibungsmöglichkeit besteht. Zwar sind es nur 20 %, aber immerhin.


Ein weiterer Meilenstein sind die Verbesserungen im CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW. Die Tilgungszuschüsse im Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ wurden deutlich angehoben. Zum Beispiel werden ab dem 24.01.2020 Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus 55 mit 40 % (maximal 48.000 € je Wohneinheit) bezuschusst.


Es ist außerdem davon auszugehen, dass das verbindliche Verbot des Einbaus von neuen Ölheizungen ab 2026 die erneuerbaren Energien im Wärmesektor stärken und damit weitere CO2-Einsparungen im Gebäudebestand anstoßen kann.


Wer also ab 2026 eine neue Ölheizung einbauen muss, kann sich jetzt schon im Klimabüro beraten lassen. 


Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie hier oder im Klimabüro!


Wir freuen uns auf Sie!