Klimapaket der Bundesregierung
Wichtig ist, dass damit auch in den anderen Ortsteilen, die kein festgesetztes Sanierungsgebiet haben, eine erhöhte Abschreibungsmöglichkeit besteht. Zwar sind es nur 20 %, aber immerhin.
Ein weiterer Meilenstein sind die Verbesserungen im CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW. Die Tilgungszuschüsse im Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ wurden deutlich angehoben. Zum Beispiel werden ab dem 24.01.2020 Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus 55 mit 40 % (maximal 48.000 € je Wohneinheit) bezuschusst.
Es ist außerdem davon auszugehen, dass das verbindliche Verbot des Einbaus von neuen Ölheizungen ab 2026 die erneuerbaren Energien im Wärmesektor stärken und damit weitere CO2-Einsparungen im Gebäudebestand anstoßen kann.
Wer also ab 2026 eine neue Ölheizung einbauen muss, kann sich jetzt schon im Klimabüro beraten lassen.
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie hier oder im Klimabüro!
Wir freuen uns auf Sie!