Der Ortsteil Steyerberg als erstes Untersuchungsgebiet

Klimastark

Im Zeitraum von Mitte 2016 bis Mitte 2017 ist das Integrierte Energetische Quartierskonzept (IEQ) für den Ortsteil Steyerberg mit finanzieller Unterstützung der KfW-Bank und des Landes Niedersachsen erarbeitet worden, das mit Datum vom 07.09.2017 im Gemeinderat des Flecken Steyerberg zur Umsetzung beschlossen wurde.

 

Für die vorgesehenen energetischen Sanierungsmaßnahmen in den Bereichen Wärmeversorgung und Energieeinsparung muss es eine gemeinsame Planung geben und die unterschiedlichen Akteure (Mieter, Hauseigentümer, Gewerbe, Handel, etc.) müssen koordiniert werden. Bei Maßnahmen an den eigenen Liegenschaften muss man sich um die Beantragung von Fördermitteln, die Haushaltsplanung und ähnliches, also das Projektmanagement, für den Flecken Steyerberg kümmern.

 

Prinzipiell kann sich jeder Bürger über Möglichkeiten der Energieeinsparung, in welcher Form auch immer, in den verschiedensten Medien und an unterschiedlichsten Stellen informieren. Erfahrungsgemäß ist der Umsetzungserfolg aber wesentlich größer, wenn eine persönliche Ansprache oder Beratung stattfindet.

 

Deshalb soll es eine enge Zusammenarbeit mit dem Masterplanmanagement 100 % Klimaschutz vor Ort geben. Das Beratungsangebot soll mit anderen, bereits bestehenden Angeboten anderer Anbieter abgestimmt werden, z. B. Angeboten des Energieversorgers, der Verbraucherzentrale oder auch der Klimaschutzagentur Mittelweser e.V.

 

Die persönliche Beratung soll begleitet und unterstützt werden durch eine entsprechende professionelle Medienarbeit (Homepage der Gemeinde, Presse, Infoveranstaltungen, Flyer etc.).

 

Die bisherigen Erfahrungen im Klimaschutzprozess des Flecken Steyerberg zeigen, dass das Thema Klimaschutz kein Selbstläufer ist. Die angestrebte Umsetzung der Vorschläge, die sich überwiegend an Private richten, und die Kontrolle der Zielerreichung wird ohne entsprechende Aktivierungsmaßnahmen und eine Systematisierung der Kontrolle kaum verwirklicht werden können.

Sanierungsgebiet wird vorbereitet - besondere Steuervorteile für Eigentümer

Die Vorplanungen und erste Beschlüsse liegen vor - die Detailplanungen zum weiteren Vorgehen stehen zur Zeit auf dem Arbeitszettel der Verwaltung.

Hier finden Sie dazu demnächst genauere Informationen.


Gern können Sie sich auch an Sabine Schröder oder Frank Siedenberg von der Verwaltung wenden. Die Kontaktdaten finden Sie rechts in der Info-Spalte.

Der Ortsteil Steyerberg auf dem Weg zu mehr Klimaschutz

Den Weg zum zukunftsfähigen Quartier zeigt das „Integriertes Energetisches Quartierskonzept“ auf. Dabei geht es neben Energie- und Klimaschutzaspekte auch um städtebauliche Gesichtspunkte. 

 

Der Flecken Steyerberg hat - wie die Samtgemeinde Liebenau - die Experten der Sweco GmbH aus Bremen mit der Erstellung des Konzepts beauftragt. Von der Bestandsaufnahme über die Ermittlung von Potenzialen bis hin zu konkreten Maßnahmen – etwa ein Jahr lang wurde das „Quartier“ Steyerberg untersucht. Das Quartier umfasst den gesamten Ortsteil Steyerberg mit Ausnahme der „Außenlieger“, also einzelnen Hofstellen wie beispielsweise Hof Friesland, Hof Dunk, Wilhelmshof sowie der Bereich Reese. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem Zustand der Wohngebäude, aber auch die Energieversorgung und der Verkehr sind wichtige Handlungsfelder.

 

Bürger und Bürgerinnen wurden im Rahmen der projektbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit und in Bürgerversammlungen über die Ergebnisse des Prozesses informiert.


Sanierungsgebiet mit Steuersparmöglichkeiten

Mit dem „Einleitungsbeschluss“ hat die Vorbereitung der Sanierung begonnen. Die vorbereitenden Untersuchungen (VU) wurde damit ebenfalls beschlossen. Ein wesentlicher Teil der VU stellt dabei das Integrierte Energetische Quartierskonzept dar. Es wird aber noch um städtebauliche Aspekte ergänzt, so dass daraus dann die Sanierungssatzung formuliert werden kann. Auch andere Untersuchungen wie das Integrierte Entwicklungskonzept Steyerberg, die IHK-Einzelhandelsstudie oder das Dezentrale Gewerbeflächenentwicklungskonzept können als Teile der vorbereitenden Untersuchungen herangezogen werden und ggf. aktualisiert einfließen.

 

 Das städtebauliche Sanierungsgebiet soll im Vereinfachten Verfahren erlassen werden (§ 142 Abs. 4 BauGB), d.h. auf die Genehmigungsvorbehalte des § 144 BauGB wird verzichtet.

 

 Das Integrierte Energetische Quartierskonzept (s. o.) setzt sich insbesondere mit energetischen Fragen im Quartier auseinander, hat aber auch soziale, bauliche, demografische und ähnliche Bestandteile. Da die „Energetische Beschaffenheit“, die „Gesamtenergieeffizienz der vorhandenen Bebauung“ und der „Versorgungseinrichtungen“ des Gebietes gem. § 136 Abs. 3 Nr. 1h BauGB zur Ausweisung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme herangezogen werden können, soll hiervon Gebrauch gemacht werden.

 

Ziel ist es, in einem ergänzenden Prozess über die Fragen des Integrierten Energetischen Quartierskonzeptes hinaus vorhandene städtebauliche Missstände herauszuarbeiten und Lösungsstrategien zu entwickeln. Mit diesem Verfahren und dem Beschluss der Sanierungssatzung am Ende werden die Grundlagen geschaffen, damit die Privateigentümer innerhalb des Sanierungsgebietes zusätzliche steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten beanspruchen können.

 

Über einen Zeitraum von 10 Jahren können Privateigentümer energetische Sanierungsmaßnahmen, die vorher mit der Gemeinde vertraglich vereinbart werden müssen, zu 90% abschreiben. Vermieter können die Aufwendungen sogar zu 100% über 12 Jahre geltend machen.

 

 Wichtig:

In einem städtebaulichen Sanierungsgebiet, egal ob im vereinfachten oder förmlichen Verfahren festgelegt, wird ein Sanierungsvermerk in die Grundbücher aller im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke eingetragen!

 Aus entsprechenden Berichten von Kommunen, die das Verfahren bereits erfolgreich angewandt haben, wird immer wieder auf diese Besonderheit hingewiesen. Bei einigen Grundstückseigentümern führt es zu Irritationen, wenn das Grundbuchamt den Sanierungsvermerk eingetragen und den Grundstückseigentümer darüber informiert hat. Es kann dazu kommen, dass einige Grundstückseigentümer von der Eintragung des Sanierungsvermerkes „überrascht“ werden. Häufig vermuten diese Grundstückseigentümer dann, dass der Sanierungsvermerk belastend für das Grundstück wirkt.

 

Dieses ist aber ausdrücklich nicht der Fall. Der Sanierungsvermerk stellt keine Belastung oder ein Hindernis im Grundstücksverkehr dar, eher im Gegenteil: Der Sanierungsvermerk macht die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungen auch nach außen hin für jeden erkennbar deutlich! Damit erfährt das Grundstück, insbesondere wenn es veräußert werden sollte, eine Aufwertung!

 

Größe und Geltungsbereich der Sanierungssatzung

Zur Gebietskulisse ist anzumerken, dass das städtebauliche Sanierungsgebiet kleiner als das Integrierte Energetische Quartierskonzept, aber nicht größer festgesetzt werden kann. Der Flecken Steyerberg beabsichtigt, die Gebietskulisse für beide Bereiche identisch zu halten. Das Gebiet endet im Norden mit dem Betriebsgelände der Firma Oxxynova, im Süden an den bewohnten Grundstücken entlang der Straße „Kälberweide“, im Osten auf einer Linie zwischen Reithalle und Kirchengrundstück sowie im Westen entlang der L 349. Ausgenommen sind jeweils landwirtschaftliche Flächen und Wälder.

 

Umsetzung und Förderung

Private und öffentliche Fördermöglichkeiten sind ein sehr wichtiges Instrument, um die angestrebte energetische und auch städtebauliche Sanierung des Quartiers zu unterstützen. Die Förderung erfolgt in Form von Investitionszuschüssen oder in Form eines verbilligten Darlehens, teilweise mit Tilgungszuschüssen.

Die wichtigsten Fördermittelgeber sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).

Informationen zu deren Fördermöglichkeiten finden Sie unter:

 

Kreditanstalt für Wiederaufbau


Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

 

Ausstellung "Energetische Stadtsanierung" im Amtshof

Die Wanderausstellung "Energetische Stadtsanierung" im Amtshof Steyerberg präsentiert Erfahrungen, Handlungs-empfehlungen und Praxis-beispiele aus der Umsetzung des KfW-Programms 432 und kann zu den Öffnungszeiten des Rathauses vom 10.11.2016 bis 18.11.2016 besucht werden. Danach geht die Ausstellung nach Liebenau, wo sie auch im Rathaus gezeigt wird und zwar während der Öffnungszeiten vom 21.11.2016 bis 04.12.2016. 

Mit dem 2016 gestarteten KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung“ wird das „Quartier Ortsteil Steyerberg“ als erster Ortsteil des Fleckens für die energetische Sanierung als ein Handlungsschwerpunkt definiert. Energieeinsparung, Energieeffizienz und der Ausbau der erneuerbaren Energien werden dabei quartiersbezogen und ganzheitlich betrachtet, um die Erfahrungen dann auf die übrigen Ortsteile umsetzen zu können. 

Die Ausstellung richtet sich an Privatpersonen, Bauherren, Planer, zukünftige Hauseigentümer und interessierte Bürger. Auf 19 Informationstafeln werden verschiedene Themen wie „Sanierungsmanagement“, „Finanzierung“ oder „Aktivierung privater Eigentümer“ betrachtet. 

Ziel aller Bemühungen um den Klimaschutz ist die deutliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen: Soll der globale Temperaturanstieg bis 2050 auf maximal zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzt werden, müssen auch im Flecken Steyerberg die derzeitigen Treibhausgasemissionen massiv reduziert werden. Im Masterplanverfahren hat die Kommune festgelegt, die Treibhausgasemissionen um 95 Prozent zu reduzieren. Misslingt die Minderung der Treibhausgase, wird von einer Erwärmung des Erdklimas bis zum Jahr 2100 zwischen um 1,0 bis 5,5 Grad Celsius ausgegangen. Eine solche Temperaturänderung wäre größer als alle während der letzten Jahrhunderte beobachteten natürlichen Temperaturschwankungen. Sie erfolgt mit einer Schnelligkeit, wie sie in den letzten 10. 000 Jahren nicht vorkam. Und diese hätte verheerende Auswirkungen auf alle Erdbewohner, auch auf den Flecken Steyerberg. 

Informationen zur Stadtsanierung und Förderung von Eigenmaßnahmen im Quartier Steyerberg im Amtshof / BMUB / BBSR-Ausstellung „Energetische Stadtsanierung“

Quartierskonzept gestartet mit Zuschuss

Die energetische Erneuerung des Gebäudebestandes ist eine der großen Herausforderungen der Energiewende. Gerade die Häuser aus den 50er - 70er Jahren haben sehr hohe Energieverbräuche. Bei der Quartiersentwicklung richtet sich die Betrachtung jedoch nicht auf ein einzelnes Haus bzw. Gebäude , sondern auf ganze Straßenzüge bzw. Ortsteile. Das energetische Quartierskonzept stellt ein effektives Instrument zur Planung und Sanierung dar. Deshalb werden die Konzepte und deren Umsetzung durch die KfW mit 65 % gefördert. Das Land Niedersachsen beteiligt sich mit weiteren 20 % (max. 10.000 Euro) an der Konzepterstellung. Im Zusammenhang mit dem Fernwärmeprojekt hat der Flecken Steyerberg ein "inetregriertes Energetisches Quartierskonzept" (IEQ) für den Ortsteil Steyerberg beantragt. Alle Gebäude, die sich im blauen Berecih des obigen Bildes, befinden sind Teil des Quartiers. Der Rat des Flecken Steyerberg kann durch Beschluss das Quartierskonzept als Sanierungsgebiet nach § 136 ff BauGB ausweisen. In diesem Fall können dann Investitionen in die energetische Sanierung nach §§ 10f und 7h EStG als Sonderausgabe oder erhöhte Absetzung von der Einkommenssteuer abzugsfähig sein. Dies steuerlichen Vergünstigungen stellen einen besonderen Anreiz für die Bürgerinnen und Bürger im Quartier dar. Der Förderbescheid für das IEQ "Steyerberg" durch die KfW liegt der Verwaltung mittlerweile vor. Es ist beabsichtigt, für weitere Quartiere im Anschluss Zuschüsse für die Erstellung der Konzepte zu beantragen.