IHRE HÄUFIG GESTELLTEN FRAGEN ZUM THEMA FERNWÄRME

Häufige Fragen


(aktualisiert im Januar 2018 durch den Flecken Steyerberg) Bitte richten Sie Ihre Fragen zum Fernwärmenetz ab sofort nur noch an die BESt-F eG.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Antworten ist allein die BESt-F EG zuständig. 

 

Wofür wird das Glasfaserkabel noch gebraucht?

 Das Kabel wird auch zur Steuerung des Fernwärmenetzes über die Leitwarte, sowie für das Auslesen des Wärmemengenzählers genutzt. Dadurch muss niemand zur Ablesung persönlich vor Ort erscheinen. Dies dient der Kostenminimierung.


  • Risiko – Wärmelieferung durch Oxxynova fällt langfristig aus

 In diesem Fall greift eine Ersatzversorgung durch die vorhandene BioGasAnlage.

   

  • Risiko – Kurzfristiger Ausfall der Wärmelieferung

 In diesem Fall versorgt ein fest installierter Ersatz-Gaskessel das Fernwärmenetz mit der erforderlichen Wärme.

  

  • Risiko – Verlust der „Bürgerenergie Steyerberg – Fernwärme eG“ (BeSt-Fernwärme eG)

     In der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind an diversen Stellen Kostenreserven für Unvorhergesehenes eingebaut. Die Finanzierung erfolgt voraussichtlich mit 2 tilgungsfreien Jahren, so dass liquide Mittel in auskömmlicher Höhe gebildet werden. Zudem werden für diverse Schäden etc. Versicherungspakete abgeschlossen.

     

     Unterstellt, ich habe richtig verstanden, dass man zunächst Genosse werden muss, und erst dann die individuelle Beratung und Kostenermittlung jedes Einzelfalls erfolgt, birgt dieses Vorgehen doch erhebliche Risiken. Denn der Rückbau von Altanlagen einschl. der Entsorgung z.B. von Öltanks und der jeweils individuelle Anschluss der Fernwärme-Übergabestation ist bisher gar nicht oder nur mit pauschalen Annahmen für die Minimalmaßnahmen beantwortet worden.

 Die Kalkulation Kostensituation Ist / Fernwärmenetz wird konkret für den Einzelfall dargestellt. Im Zuge der weiteren Planung wird jedes Haus von einem Ing. begangen und bewertet. Die Kosten für die Entsorgung eines z.B. Öltanks kann nicht von der eG getragen werden. Die Kostenansätze für die Verbindung mit der Hausinstallation sind in der Regel auskömmlich.

  

  • Warum sieht die Preisbildung eine Preisanpassungsklausel vor, wenn doch Gewinne zu erwarten sind?

 Die Genossenschaft muss immer auf der „sicheren“ Seite stehen. Über einen Zeitraum von 20 Jahren können die Preise nicht konstant gehalten werden, da Steigerungen in den Bereichen Personal (Wartung, Leitstelle etc.), Strom (z.B. für Pumpen) usw. anzusetzen sind. Überschüsse können als Warenrückvergütung steuerfrei an die Mitglieder der eG ausgeschüttet werden.

 

 

  • Wie setzt sich der Wärmepreis zusammen und welche Komponente steigt ab 2017? Wie ist die Preisanpassungsformel zu verstehen bzw. anzuwenden?

     Der Grund- und Leistungspreis bleiben über die gesamte Vertragsdauer konstant. Diese Beträge dienen der Netz-Finanzierung.

    Der Arbeitspreis bleibt ebenfalls zu 30 % über die gesamte Vertragsdauer konstant. In Abhängigkeit des bundesweiten Durchschnittsgaspreises (Endkunden) können die verbleibenden 70 % steigen / fallen. Durch diese Regelung ist die Genossenschaft immer auf der sicheren Seite, da laufende Kosten, wie z.B. Restenergiebezug, Wartungskosten, Stromkosten usw. auch den Marktentwicklungen unterliegen. Jedenfalls steigt aus Sicht der Wärmekunden mit wachsenden Energiekosten für Gas/Öl/Strom der wirtschaftliche Vorteil bei Nutzung der Nahwärme.

     

     

  • Sind Eintrittsgeld und Genossenschaftsbeitrag (3.500,-- €) brutto?

 Ja, es wird keine MwSt. erhoben.

  

  • Wann sind die 3.500,-- € in etwa (zeitlich) fällig?

     500,00 Euro direkt im Anschluss des Wärmelieferungsvertrages.

    3.000,00 Euro bei Baubeginn.

  

  • Wann bekomme ich verbindlich Nachricht, ob mein Gebäude angeschlossen wird?

     Sofern der Anschluss bei einem Gebäude offen ist, wird umgehend darüber informiert. Spätestens im Zuge der Vergabeverhandlungen wird abschließend seitens der Genossenschaft entschieden.

     

     

  • Entstehen mir zusätzliche Kosten, wenn mein Gebäude besonders schwierige Verhältnisse für den Anschluss vorweist (z.B. wenn mehrere Fundamente unterquert werden müssen, der Heizungsraum mitten im Gebäude oder Ober- bzw. Dachgeschoss liegt usw.)?

     Nein, es entstehen keine weiteren Kosten.

     

     

  • Muss ich für ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus mehrere Wärmetauscher haben oder reicht ein Anschluss; was ist, wenn derzeit jede Wohnung eine eigene Gastherme hat?

     

    Grundsätzlich reicht ein gemeinsamer Wärmetauscher. Hier muss eine Detailklärung vor Ort erfolgen, da in der Regel zwei Wärmemengenzähler gewünscht werden.

  

  • Welche Kosten entstehen für das Anklemmen der bestehenden Hausinstallation an den Wärmetauscher?

     Grundsätzlich keine. Bis 360 € (inkl. MwSt.) trägt die Genossenschaft. Sie sind in den 3.500 Euro enthalten. Soll im Zuge des Anschlusses eine Teilsanierung der bestehenden Heizungsanlage erfolgen (Pumpen, Rohrleitungen, Heizkörper), so wären diese Kosten seitens der Anschlussnehmer zu tragen. Bei Bedarf kann die Genossenschaft mit Handwerkern aus dem näheren Umkreis für diese Arbeiten attraktive Preise verhandeln.

     

  • Warum muss ich für den Wärmetauscher je kW installierter Leistung eine jährliche Pauschale von 10,-- € zahlen (im Berechnungsbeispiel 150,-- €)?

     Dieses ist der Betrag für die Beistellung/ Vorhaltung der Nahwärmestation. Im Wesentlichen werden von diesem Betrag die Nahwärmestationen finanziert.

  

  • Kann ich eine „Leihheizung“ bekommen, wenn meine jetzige Heizung vor Anschluss der Fernwärme defekt ist?

     Das ist sicherlich zu organisieren.

     

     

  • Kann gewährleistet werden, dass Neubauten im Jahr 2015 zum Einzug mit Fernwärme versorgt werden und falls nein, welche Übergangslösungen gäbe es?

 Ja, aber auch Übergangslösungen sind denkbar. So kann die Nahwärmestation z.B. vorübergehend mit einem elektrisch betriebenen Wärmetauscher ausgestattet werden.

  

  • Warum muss ich mich auf 20 Jahre binden? Gibt es eine „Härtefallklausel“ für eine vorzeitige Kündigung?

 Die Finanzierung ist auf einen langen Zeitraum ausgerichtet. Daher müssen die Wärmeliefer-Verträge eine entsprechende Laufzeit haben (das gilt auch für den Wärmebezug der Genossenschaft). Bei Verkauf eines Hauses usw. kann der Vertrag z.B. auf den Käufer übertragen werden.

 

 

  • Reicht die Wärmeleistung auch noch am entferntesten Punkt des Netzes für eine sichere Versorgung?

 Ja, die Rohrleitungen sich hochwirksam gedämmt. Der Verlust auf dem gesamten Nahwärmenetz beträgt ca. 3 – 5 K (°C).

 

 

  • Wer stellt meinen Vorgarten, meine Pflasterfläche o.ä. wieder her?

     Die Oberflächen/ Pflasterarbeiten werden seitens der Genossenschaft wieder hergestellt.

     

  • Welche Schritte sind als nächstes geplant bzw. müssen vollzogen werden?

    Die Genossenschaft wird nun gegründet, parallel die Finanzierung geklärt. Parallel dazu sollen die Wärmelieferverträge unterzeichnet werden.

    Dann erfolgt eine detaillierte Gesamtplanung, inkl. vor Ort Begehung der Strassen, Gärten und Gebäude.

  

  • Kann ich auch nur Breitbandversorgung beantragen? Wie geht es mit dem Breitbandnetz weiter?

    Derzeit ist der Stand, dass ein Breitbandanschluss nur mit einem Anschluss an das Fernwärmenetz möglich ist.